AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote/ Bestellung Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Bei sämtlichen Bestellungen werden von uns Auftragsbestätigungen erstellt, die vom Käufer korrigiert und unterfertigt an uns zurückgeschickt werden müssen. Erst mit Erhalt der vom Kunden korrigierten, unterfertigten Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als rechtsgültig.

 

Stornierungen/Änderungen Eine Änderung des Auftrages kann nur vor Erhalt, der vom Kunden korrigierten, unterfertigten Auftragsbestätigung erfolgen. Weiteres müssen Stornierungen bzw. Änderungen mit dem Auftragssachbearbeiter abgeklärt und schriftlich bestätigt werden. Mehrkosten durch Änderungen bzw. Stornierungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Änderungen können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben. Der neue Liefertermin wird schriftlich mitgeteilt.

 

Preise Sämtliche Preise sind Verkaufsrichtpreise. Sie verstehen sich laut Angaben in Euro (€) oder Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, und wenn nicht anders angegeben, ohne Verzollung und Transportkosten.

 

Lieferfristen Die bekannt gegebenen Lieferfristen gelten stets als unverbindlich. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Tag der endgültigen Auftragsabklärung, hierzu müssen auch alle notwendigen Unterlagen wie Muster vom Käufer zu uns geliefert sein. Anzahlungen oder Bankgarantien müssen, wenn vereinbart vom Käufer fristgerecht geleistet sein. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn der Käufer mit seinen Vertragspflichten, auch mit anderen laufenden Geschäftsbeziehungen im Rückstand ist. Der Käufer ist nicht ermächtigt vom Kauf Abstand zu nehmen, beim Verstreichen von Lieferfristen und Lieferterminen, er muss dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zugestehen.

 

Abnahme Der Käufer muss die Ware innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Fertigstellung je nach Vereinbarung ab- bzw. annehmen. Bei Verzug werden Lagerkosten verrechnet. Der gesamte Kaufpreis wird sofort fällig. Das Risiko geht auf den Käufer über.

 

Lieferung Die Gefahr geht bei Auslieferung an den Käufer über, wenn die Ware auf dem von ihm gewünschten Platz bereitgestellt wurde. Wenn eine vereinbarte Baustellenlieferung, durch einen schlechten Zustand der Zufahrt, nicht möglich ist, muss ein geeigneter Ort zur Übergabe der Ware vereinbart werden.

 

Zahlung Unsere Fakturen sind nach Lieferung, innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder binnen 30 Tagen netto zu bezahlen. Für Aufträge, deren Nettowert  €10.000,- überschreitet oder Systeme mit Vorleistung wie z.B.: Unterputzzargen, stellen wir Teilzahlungsrechnungen von 33% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung. Bei uns nicht bekannten Firmen und Firmen mit schlechter Bonität verlangen wir Zahlungen vor Produktionsbeginn. Bei Zahlungsverzug werden 2% Verzugszinsen pro Monat verrechnet. Wird vor der Lieferung Nachteiliges über die Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, kann der Verkäufer ausreichende Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

Holz Holz ist ein lebendiger Werkstoff. Jeder gewachsene Stamm fällt in Farbe und Struktur anders aus. Selbst innerhalb eines Stammes gibt es Unterschiede. Daher sind natürliche Unterschiede Merkmale der Echtholzverarbeitung und kein Beanstandungsgrund! Jedes Holz verändert seine Farbe durch Lichteinwirkung. Bei Massivholzelementen müssen kleine Haarrisse akzeptiert werden.

 

Mängelrügen Diese sind binnen 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich geltend zu machen. Für die von uns als fehlerhaft anerkannten Waren behalten wir uns das Recht vor, diese zu reparieren oder gegebenenfalls Ersatzlieferungen zu leisten. Die Garantie kommt nur zur Anwendung, wenn der Käufer nachweisen kann, dass Mängel nicht durch unsachgemäße Lagerung, Benutzung, Wartung oder Weiterverarbeitung entstanden sind. Bei Erhalt eines werkseitig falsch ausgelieferten Warenpostens, wird dieser ausgetauscht, sofern er noch nicht durch dritte weiterverarbeitet wurde. Bezahlung/ Skontoabzug bei Aufträgen mit Reklamationen: Bei behebbaren Mängeln ist der halbe Rechnungsbetrag innerhalb der Skontofrist, ab Rechnungsdatum zu überweisen. Für die Restzahlung gilt eine Skontofrist, ab Erhalt des reparierten Produktes.

 

Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises durch den Käufer unser Eigentum.

 

Verkaufsunterlagen Sämtliche Verkaufsunterlagen wie Preislisten, Prospekte, elektronische Daten sowie Muster sind unser Eigentum. Zeichnungen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Alle diese Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Preis-, Konstruktions- und Material - Änderungen sowie Druckfehler sämtlicher Dokumentationen, Preislisten und Zeichnungen sind vorbehalten.

 

Gerichtsstand Einziger Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlungen und Lieferungen ist unser Standort in A-6150 Steinach am Brenner. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Innsbruck zuständig. Es ist ausschließlich österreichisches Recht für das Rechtsgeschäft anzuwenden.